GESCHLOSSEN am Dienstag, den 25.06.2024. 

Altersnachweis

Wir exportieren keine Artikel, die einen Altersnachweis benötigen.

Altersnachweis beim Empfang

Freie Waffen und Gefahrgüter wie Platzpatronenund Zündhütchen versenden wir immer mit Altersprüfung bei der Paketübergabe. Keine Inselzustellungen, internationaler Versand oder Lieferung an eine DHL Packstation möglich. 

Der Empfänger des Pakets muss seine Volljährigkeit bei der Annahme belegen. Eine Übermittlung der Daten an uns findet nicht statt.

Bei Abholung im Berliner Geschäft überprüfen wir lediglich den Altersnachweis und befolgen die Protokollpflichten des Waffengesetzes. Eine Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten findet nur auf ausdrücklichem Wunsch des Käufers statt.

Aktuelles zu Silvester 2023/2024

Den Versand von Signalmunition/pyrotechnischer Munition, Platz- und Gaspatronen haben wir aufgrund der rasant gestiegenen Transportkosten eingestellt.

Die Zustellung von Freien Waffen erfolgt preisgünstig per Post mit Alterssichtprüftung

Wir empfehlen, Platzpatronen und Pyros lokal vor Ort zu kaufen. Bitte weiterlesen: Schreckschusswaffen an Silvester

Hinweise zum Waffengesetz

Die dargestellten Ausführungen beziehen sich auf die wesentlichen Änderungen/ Anpassungen des neuen Waffengesetzes und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Nach bisherigem Kenntnisstand gilt folgendes:

Reizstoffsprühgeräte

Reizstoffsprühgeräte sind Gegenstände zum Versprühen / Ausstoßen von Reiz- oder anderen Wirkstoffen, z.B. CS oder Pfeffer. Sie dürfen ab 14 Jahren erlaubnisfrei besessen werden, wenn die Geräte eines der amtlichen Prüfzeichen (BKA oder PTB) tragen, fallen aber unter das Waffengesetz. Wir behalten es uns jedoch vor, diese Geräte nur an Volljährige zu verkaufen.

Pfefferspray zur Tierabwehr

Alle Pfefferspray-Produkte, die Sie bei uns kaufen, sind lediglich zur Tierabwehr zugelassen. Dieser Hinweis muss sich auf dem Spray befinden und darf auch nicht unkenntlich gemacht werden. Tierabwehrsprays fallen nicht unter das Waffengesetz und können frei gehandelt, erworben, besessen und geführt werden, sofern man sie zur Tierabwehr mit sich führt.

Ausnahmen zum Führen ergeben sich aus dem Versammlungsgesetz und dem Hausrecht. Das Mitführen von Pfefferspray bei Versammlungen oder auf dem Weg dorthin kann als gefährlicher Gegenstand (§2 Abs. 3 Versammlungsgesetz) gewertet werden. Beim Hausrecht untersagt die Mehrzahl der Veranstalter das Mitführen von Pfefferspray in den Veranstaltungsraum durch die Stadion-/Club- oder Hausordnung. In der Regel kann man die Tierabwehrsprays freiwillig beim Sicherheitsdienst/Garderobe in Verwahrung geben und sich beim Verlassen der Veranstaltung zurückgeben lassen.

Zur Verteidigung gegen Menschen dürfen Tierabwehrsprays nicht eingesetzt werden. Allerdings kann eine Anwendung bei Notwehr und Nothilfe straffrei bleiben, wenn keine andere Möglichkeit zur Gefahrenabwehr besteht.

Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen

Der Erwerb und Besitz von Gas- oder Schreckschusswaffen (Fachbegriff: Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen; abgekürzt: SRS-Waffen oder SSW) mit PTB-Zulassungszeichen ist ab 18 Jahre frei.

Pressluft-, Federdruck- und CO2-Waffen

Der Erwerb und Besitz dieser Waffen ist ab 18 Jahren erlaubt, wenn

die Geschossbewegungsenergie nicht über 7,5 Joule liegt und die Waffe mit einem F im Fünfeck  gekennzeichnet ist, oder
die Waffe vor dem 1.1.1970 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. vor dem 2.4.1991 im Beitrittsgebiet in den Handel gebracht wurde.

Sonstige Waffen

Hieb- und Stoßwaffen

Hierunter fallen z. B. (Teleskop-) Schlagstock, Bajonett, Degen, Dolch, Säbel, Schwert. Ihr Besitz ist ab 18 Jahren frei.

Anscheinswaffen

Anscheinswaffen sind Schusswaffen, die in ihrem Gesamterscheinungsbild äußerlich den “Anschein von Feuerwaffen” hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden. Das gleiche gilt für solche unbrauchbar gemachten Waffen und deren Nachbildungen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Gegenstände, die “erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind”. Dies sind insbesondere Imitate, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreitet oder z.B. bunte Wasserpistolen. Diese Artikel führen wir i.d.R. nicht.

Tipp

Lesen Sie unsere Blogartikel zu Freien Waffen

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