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Tipps zur Anmeldefrist 1.9.21

Wie bereits mehrfach (zuletzt hier im Blog Anfang Juli) mitgeteilt, kann man seine Zuverlässigkeit für den Waffenbesitz verlieren, wenn man die betroffenen Gegenstände und Waffen nicht bis 1. September 2021 bei der Waffenbehörde anzeigt bzw. beim BKA beantragt. Zur Fristwahrung ist der Eingang bei der Behörde erforderlich.

Endspurt für den Altbestandsschutz 

Das größte Augenmerk fällt hierbei auf Magazine und Waffenteile (insbesondere Gehäuse und Verschlüsse); aber auch früher frei verkäufliche Salutwaffen und Pfeilabschussgeräte fallen hierunter.

All4Shooters hat zu allen betroffenen Gegenständen und Waffen eine sehr gute Auflistung erstellt. Der BDS (Bund Deutscher Sportschützen) hat ein umfangreiches Positionspapier für Sportschützen veröffentlicht und viele Fragen zur Magazinverwendung beim BDS beantwortet. Die German Rifle Association hat ebenfalls viele Fragen rund um Magazine beantwortet.

Der BDS schreibt zu Recht: "Noch sind leider nicht alle Rechtsfragen geklärt und es wird noch einige Abstimmungsschwierigkeiten auch mit Waffenbehörden geben."  Von daher sind auch unsere Tipps ohne Gewähr, aber mit viel Hintergrundwissen erarbeitet worden.

Magazine und Magazingehäuse

Wer seine Magazine vor dem 13. Juni 2017 erworben hatte, muss diese bei seiner Waffenbehörde anzeigen. Der BDS schreibt: 

Der Erwerbszeitpunkt ist glaubhaft zu machen. Zur Fristwahrung ist der Eingang bei der Behörde erforderlich.

Ein Kaufbeleg ist hilfreich bei der Anmeldung, aber nicht zwingend notwendig. Wer die passende Waffe erst nach dem 13. Juni 2017 erworben hatte, ist in Erklärungsnot. Doch wird sicherlich jede Behörde anerkennen, dass man als Waffenrechts-Interessierter bereits im Dezember 2016, spätestens im März 2017, von der künftigen Beschränkung wusste und sich daher vorsorglich schon mal damit eingedeckt hatte, auch wenn noch kein Bedürfnis für den Waffenerwerb vorlag. Ich empfehle zur Fristwahrung die persönliche Anmeldung oder ein Einschreiben mit Rückschein. Tipps für die Anmeldung gibt es beim BDS auf Seite 33/34.

Die Anzeige bei der Behörde ist oftmals online möglich oder man erhält online die Formblätter und Anforderungen. Hier folgen die Links den Waffenbehörden in unserer Umgebung:

Link zur Berliner Waffenbehörde

Link zur Brandenburger Waffenbehörde

Wer seine Magazine zwischen dem 13. Juni 2017 und 31. August 2020  erworben hatte, kann eine Ausnahmegenehmigung beim Bundeskriminalamt (BKA) beantragen oder sie vernichten/abgeben. Der BDS schreibt:

Der Erwerbszeitpunkt ist glaubhaft zu machen. Dem Antrag wird entsprochen, wenn die Voraussetzungen (Anm. u.a. Aufbewahrung im 0er Tresor) vorliegen, insb. das Interesse des Antragstellers das öffentliche Interesse am Verbot überwiegt. Relevantes Interesse des Antragstellers bei Altbesitz: Eigentumsschutz des Art. 14 Grundgesetz.

Link zum Antrag für Magazine beim BKA

Neu erlaubnispflichtige Waffenteile

Waffenteile wie Gehäuse (Lower und Upper Reciever), Verschlusskopf und Verschlussträger (Verschlussträger nur von Selbstlade-Langwaffen) sind nun wesentliche Teile. Die meisten dieser Teile werden erlaubnispflichtig. Einige dieser Teile werden zudem verboten (siehe Artikel von All4Shooters), sofern sie aus vollautomatischen Waffen stammen oder für den Einbau in vollautomatische Waffen geeignet sind. 

Nicht verbotene wesentliche Teile werden der Waffenbehörde angezeigt. Für neu verbotene wesentliche Teile muss ein Antrag beim BKA gestellt werden.

Der BDS geht davon aus, dass kein Bedürfnis zur Anzeige des Altbesitzes (Erwerb bis zum 31.08.2020) notwendig ist. Er schreibt auf Seite 41/42:

Ein Erwerbsbedürfnis ist nicht nachzuweisen, da es sich um keinen Erwerbsvorgang handelt

Als Besitzbedürfnis reicht das grundrechtlich geschützte Eigentum vor dem Stichtag (§ 58 Abs. 13 S. 1 WaffG).

Einige Behörden (z.B. die Berliner) sehen das etwas anders. In jedem Fall sollte man diese Teile - analog zu den Magazinen - mit Einschreiben/Rückschein umgehend bei der Waffenbehörde anzeigen. Falls es danach Probleme gibt, bitte an den Landesverband wenden. Stammkunden können sich auch ans uns wenden. Wir lagern (gegen Kosten) ein bis das Problem gelöst ist.

Tags: Waffenrecht

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