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Freie Waffen: Leihe, Führen, Schießen und Aufbewahren

Leihe

Berechtigte Besitzer von erlaubnisfreien Waffen dürfen diese nur an volljährige Personen verleihen. Dies gilt auch für die entsprechende Munition.

Führen

Freie Waffen, Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen, Einhandmesser und Messer mit festen Klingen über 12 cm dürfen nur transportiert, jedoch nicht geführt werden.

Folgende Ausnahmen des Führungsverbots  gibt es jedoch:

  • Das Führen von Freien Waffen ist innerhalb des eigenen befriedeten Besitztums ohne Erlaubnis gestattet.
  • Das Führen von SRS-Waffen ist mit dem Kleinem Waffenschein  erlaubt.
  • SRS-Waffen dürfen ohne Erlaubnis (Kleiner Waffenschein) beim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeugs oder bei Not- und Rettungsübungen geführt werden.
  • SRS-Waffen dürfen bei Sportveranstaltungen zur Abgabe von Startschüssen ebenfalls ohne Erlaubnis geführt werden.
  • Sofern Sie ein berechtigtes Interesse am Führen von Messern, Hieb- und Stoßwaffen nachweisen können (Sport, Beruf, Picknick u.ä.), ist das Verbot des Führens aufgehoben

Schießen

Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig.

Folgende Ausnahmen gibt es jedoch:

im befriedeten Besitztum, 

  • wenn der Inhabers des Hausrechtes dem zustimmt, die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können und
  • mit Waffen geschossen wird, deren Geschoßenergie nicht über 7,5 Joule ("F im Fünfeck") beträgt (z.B. Pressluft-, Federdruck- und CO²-Waffen) oder
  • mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann (SRS-Waffen)

mit SRS Waffen

  • durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen
  • zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben,
  • bei Not- und Rettungsübungen
  • zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist

bei Notwehr und Nothilfe, wenn keine andere Möglichkeit zur Gefahrenabwehr besteht.

Bitte beachten: Das Schießen in der Öffentlichkeit (Bürgersteige, Straßen, öffentliche Plätze) ist auch mit einem erteilten “Kleinen Waffenschein” verboten. Das gilt auch an Silvester!

Aufbewahrung

Freie Waffen müssen vor dem Zugriff durch Unberechtigte geschützt und entsprechend gelagert werden.Die Lagerung sollte mindestens in einem abschließbaren Holzschrank oder einem abschließbaren Raum erfolgen. 

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