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Haenel CR223: Kein Grund zur Panik

Presseschau zu Haenels CR223

Im Streit um ein neues Sturmgewehr für die Bundeswehr sieht die Thüringer Waffenfirma C.G. Haenel keinen Anlass, alle ausgelieferten halbautomatischen Waffen vom Typ CR223 zu vernichten. Bei den mehreren Tausend Langwaffen, die unter anderem an Polizeien im Freistaat Sachsen und Hamburg geliefert wurden, handele es sich überwiegend um ein Modell, das von 2018 an hergestellt worden und von dem jüngsten Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf nicht betroffen sei. Das Gericht hatte vorige Woche Einzug und Vernichtung der Waffen angeordnet.

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/waffenfirma-haenel-will-nicht-alle-waffen-vernichten-18584580.html

Der Konkurrent Heckler & Koch hatte Haenel 2018 wegen einer Patentverletzung abgemahnt. Es ging um drei kleine Bohrungen im Gewehr, die einen raschen Abfluss von Wasser gewährleisten sollen - etwa wenn Soldaten durch einen Fluss waten. Nach dem Verständnis von Haenel waren diese Öffnungen allgemeiner Industriestandard und nicht - wie von Heckler & Koch behauptet - ein gültiges Patent. Hierzu fochten beide Parteien vor dem Bundespatentgericht in München einen separaten Rechtsstreit aus. Dort scheiterte Haenel im September 2022 mit dem Versuch, das strittige Patent komplett zu kippen.

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ruestungsindustrie-suhl-haenel-wir-muessen-nur-wenige-gewehre-zuruecknehmen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230106-99-127192

Das OLG Düsseldorf hatte laut eigener Mitteilung den Thüringer Hersteller verpflichtet, alle noch in seinem Besitz befindlichen Gewehre des Typs CR223 zu vernichten und gewerbliche Kunden gegen eine Entschädigungszahlung zur Rückgabe bereits gelieferter Gewehre aufzufordern.

Hierzu erklärte Haenel am Donnerstag, die meisten bei den Kunden derzeit in Gebrauch befindlichen Gewehre des Typs CR223 seien von dem Urteil nicht betroffen und würden daher auch nicht zurückgerufen. Die nach April 2018 gefertigten Waffen dieses Typs wiesen die Bohrungen, über die die beiden Gerichte in Düsseldorf entschieden hätten, nicht auf.

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/haenel-waffenhersteller-sturmgewehr-patentstreit-100.html

Der Rechtsstreit um das CR223 könnte noch weiter gehen. Zwar ließ das Düsseldorfer OLG eine Revision beim Bundesgerichtshof nicht zu. Allerdings kann Haenel noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einlegen. Ob man das machen werde, sei noch nicht entschieden, sagte ein Firmensprecher.

https://www.rheinpfalz.de/startseite_artikel,-haenel-wir-m%C3%BCssen-nur-wenige-gewehre-zur%C3%BCcknehmen-_arid,5452019.html

Fazit

Kein Jäger, Sammler oder Sportschütze muss sich sorgen, dass seine bereits erworbene CR223 aufgrund des Patentstreits vernichtet oder seine neu bestellte nicht ausgeliefert wird.

Tags: Langwaffen

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