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Koalitionsvertrag 2021: Schreckschusswaffen künftig nur mit Genehmigung

+++ Breaking +++ Das sagt der Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP zu Waffenrecht und Verteidigung

Am 24.11.2021 haben SPD, Grüne und FDP den Koalitionsvertrag ihrer Ampelkoalition vorgestellt. Darin enthalten: Ein ganzer Absatz zum Waffenrecht. all4shooters.com hat einen ersten Blick auf die Vorstellungen der Koalitionäre zum Waffenrecht und die Pläne bei der Verteidigung geworfen.

Was haben wir von der neuen Bundesregierung bezüglich Waffenrecht zu erwarten? Unterschiedlich, fast konträr sind die Vorstellung der an der Ampel beteiligten Parteien: Während im Wahlkampf von der SPD – abgesehen von einer Aussage des Spitzenkandidaten Olaf Scholz – zum Thema Waffenrecht nichts zu hören war, forderten die Grünen ein Beinahe-Totalverbot, die FDP hingegen eine Generalrevision und eine Vereinfachung der Regelungen in Bezug auf große Magazine. Im aktuellen Koalitionsvertrag nimmt das Waffenrecht nun einen ganzen Absatz ein. Im Wesentlichen geht es dabei um Verbesserungen des Vollzugs, aber auch eine knallharte Verschärfung ist dabei.

Erwartete Verschärfung des Waffenrechts: Schreckschusswaffen (inkl. Signal-, Reizstoffwaffen) werden künftig "erlaubnispflichtig"

Künftig möchte man anscheinend den Erwerb (also nicht nur das Führen) von Schreckschusswaffen unter Erlaubnisvorbehalt stellen und dafür auch den Kleinen Waffenschein nutzen. Hier scheinen sich also die Grünen durchgesetzt zu haben. Von dort war die Forderung in der Vergangenheit bereits öfter zu hören, die nun wohl umgesetzt werden soll. Aber wie so oft sind viele Fragen offen:

  • Beinhaltet der geplante Erlaubnisvorbehalt für Schreckschusswaffen auch eine (Nach-)Meldepflicht? 
  • Welche Waffen sind konkret betroffen (nur Schreckschuss?)
  • Was ist mit der bisherigen Systematik von Erwerb und Führen bei Waffen? Ein "Waffenschein" als Erwerbsvoraussetzung wäre ein absolutes Novum.

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Katja Triebels Gedanken:

1. Registrierung

Im Nationalen Waffenregister (NWR) gibt es bereits seit Jahren Codes für frei erhältliche Schusswaffen, wie Schreckschuss - und Druckluftwaffen. 2002 hatten sich die Polizeigewerkschaften und Länder noch gegen die Meldepflicht anhand von geschätzten 10 bis 20 Millionen Schreckschusswaffen  ablehnend geäußert.

Doch mittlerweile wollen Berlin und Brüssel so gut wie alles dokumentieren und nachverfolgen. Ob Medikamente, Tabakwaren, Pflanzen, unsere Vermögenswerte, Einkäufe oder Pulver und Waffen. Alles soll 24/7 von den Behörden einsehbar sein. Die Tools dafür wurden geschaffen. Wir können zwar die Gesundheitsämter nicht digitalisieren und vernetzen, aber das Finanzamt kann sich unsere Kassenumsätze anschauen und sehr viele Behörden können ins NWR schauen.

Von daher ist damit zu rechnen, dass es auch zur einer Registrierung kommt. Für wenige Jahre werden sicherlich nur die neuen Käufe registriert; nach einiger Zeit wird dann der Altbesitz verboten, falls man nicht meldet. Das kennen wir ja bereits von den Salut- und Dekowaffen.

2. Kosten für Erwerb und Besitzerhalt

Es ist zu erwarten, dass der Kleine Waffenschein nicht nur für den Erwerb notwendig wird, sondern gleichzeitig auch - wie beim Jagdschein - zum Besitzerhalt. Diese Eingriffe ins Eigentumsrecht werden immer gröber und kostenintensiver - nicht nur im Waffenrecht. In den letzten Monaten haben einige Bundesländer ihre Gebühren für waffenrechtliche Vorgänge kräftig angehoben. Wenn nun alle drei Jahre der Kleine Waffenschein - mit Beteiligung des Verfassungsschutzes - überprüft werden muss, dann kostet der Besitzerhalt ein Vielfaches des Wertes.

Auch so kann man Besitz verringern: If you can't ban it - tax it! (Was du nicht verbieten kannst, belege mit Abgaben und Steuern). Die SPD in Bremen hat dies mit viel Eifer in Bremen angewendet bei den Hauskontrollen. Es wurde so häufig und teuer kontrolliert, dass fast die Hälfte der Besitzer ihr Eigentum freiwillig abgaben.

3. Sicherheitgewinn? Nein!

Solange man Schreckschusswaffen im Nachbarland frei kaufen kann oder sich sogar online liefern lassen kann, werden auch die vom Staat als unzuverlässig klassifizierten Einwohner sich diese besorgen können. Kein Erwerbsverbot oder Führungsverbot oder gar Waffenverbotszonen verhindern Hochzeitskorsos, Bandenschlachten oder "Silvesterkrieg" auf den Straßen.

Der Kleine Waffenschein (KWS) wurde mit dem Ziel eingeführt, dass die Polizei Verbrechen verhindern könne. So sollten Polizisten verhaltensauffällige Menschen durchsuchen und Schreckschusswaffen einziehen können, falls diese keinen KWS dabei haben. Zur Prävention wurde dies - den Zeitungsmeldungen nach - noch nie eingesetzt, immer nur im Nachhinein.

4. Statistik

Die Anzahl der Bürger mit einer "waffenrechtlichen Erlaubnis" wird extrem zunehmen. Die Anzahl der besessenen Waffen und deren Diebstähle und Verluste werden auch zunehmen.

In der Polizeistatistik soll demnächst der legale Status der Schusswaffe erfasst werden. Es ist zu vermuten, dass diese Statistik dann mit "benötigt waffenrechtliche Erlaubnis" geführt wird. So kann man weiterhin, "scharfe" und "freie" Waffen in einen Topf werfen, um damit - für uns - negative Pressemeldungen zu generieren.

Die Grünen präsentieren uns seit Jahren im Frühjahr die "Horrorzahlen" der "Waffenerlaubnisbesitzer", natürlich ohne Unterscheidung zwischen Waffenbesitzkarte und Kleinem Waffenschein. Auch wird jedes Jahr in den Medien die Menge der "verlorenen" Waffen beklagt. All diese Zahlen werden drastisch steigen mit einer KWS-Pflicht.

Fazit: Ein weiteres Tool ohne Sicherheitgewinn, dafür mit Belastung für die Wirtschaft und Bürger, die sich ans Gesetz halten.

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