EWB-Nachweis
Welche Unterlagen müssen bei Kauf, Verkauf und Reparaturen vorliegen? Das erfahren Sie in unseren Checklisten, die Sie auch ausdrucken können:
Innerhalb Deutschlands benötigen wir vor dem Versand (oder der Übergabe im Geschäft) den Nachweis Ihrer EWB (Erwerbsberechtigung). Die dargestellten Ausführungen beziehen sich auf die wesentlichen Änderungen/ Anpassungen des neuen Waffengesetzes und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Bestätigung der Behörde
Autorisieren Sie bitte Ihre Behörde, dass diese uns Ihre Angaben und Daten bestätigen darf. Sofern Artikel mit Seriennummer für Sie reserviert sind, können Sie den Voreintrag und die Anmeldung bei Ihrer Behörde auch gleichzeitig vornehmen. Bitte stimmen Sie in diesem Fall das Überlassungsdatum mit uns ab. Bitte senden Sie Originaldokumente nur auf Aufforderung an uns.
Anzeigepflicht
Der Erwerb von EWB-Waffen muß innerhalb von zwei Wochen schriftlich bei der Behörde angemeldet werden (außer bei Sammlern). Wir melden automatisiert sofort bei Rechnungsstellung dem Nationalen Waffenregister die Überlassung. Bitte beachten Sie auch die für Ihre erworbene Waffe und Munition notwendigen Auflagen zur Aufbewahrung.
Ausserhalb Deutschlands beachten Sie bitte die Export-Bedingungen
Erwerbsscheinpflichtige Waffen und Munition in Deutschland
Kurzwaffen | Grüne WBK mit Voreintrag oder Sammler-WBK, sowie Ihre P-ID und E-ID |
Langwaffen | Gültiger Jagdschein oder WBK, sowie Ihre P-ID und E-ID. |
Wesentliche Teile | WBK der "Grundwaffe" im gleichen oder größeren Kaliber, sowie Ihre P-ID und E-ID und bei Jägern der gültige Jagdschein |
Schalldämpfer | Gültiger Jagdschein, sowie Ihre P-ID und E-ID. |
Reparaturen | WBK der Waffe zzgl. Stammdatenblatt |
Munition | WBK mit Munitionseintrag, Jagdschein oder Munitionerwerbsschein |
Schwarzpulver und Nitropulver | Gültiger Sprengstoff-Erlaubnisschein nach § 27 des Sprengstoffgesetzes. Der Versand ist nicht erlaubt! |
Erwerbsstreckungsgebot für Sportschützen
Der Erwerber hat darauf zu achten, dass er nicht mehr als 2 Waffen in 6 Monaten erwirbt. Gerne lagern wir bis zu zwei Monate Ihre Waffe kostenlos bis zum Überlassungsdatum ein. Erst ab dem dritten Lagermonat berechnen wir Einlagerungskosten.
Erwerbsberechtigungen (EWB)
Gelbe WBK für Sportschützen (begrenzt auf 10 Waffen seit 2020)
Die „Gelbe WBK“ (Waffenbesitzkarte für Sportschützen) nach § 14 Abs. 4 WaffG gilt für alle vier unten genannten Waffenarten, unter Beachtung des Erwerbsstreckungsgebots (maximal 2 Waffen in 6 Monaten):
- Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen
- Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen
- einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition
- Mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen: also Revolver und Doppelflinten
„alte Gelbe WBK“
Waffenbesitzkarte für Sportschützen, ausgestellt nach dem alten Waffengesetz bis spätestens 31.03.2003 und ohne nachträglichke Erweiterung, unter Beachtung des Erwerbsstreckungsgebots (maximal 2 Waffen in 6 Monaten):
- Einzellader-Langwaffen (mit gezogenen und glatten Läufen).
Gültiger Jahresjagdschein
Erwerbserlaubnis für unten aufgeführte Waffen und deren Munition ist der Jagdschein i.S.v. § 15 BJagdG.
D.h. ein Jugendjagdschein berechtigt nicht zum dauerhaften Erwerb von Schusswaffen (vgl. § 13 Abs. 7 WaffG).
- Langwaffen, die nicht nach dem Bundesjagdgesetz ausdrücklich verboten sind.
Verboten sind Vollautomaten. Der Erwerb von allen Halbautomaten ist erlaubt, jedoch dürfen bei der Jagdausübung nicht mehr als drei Patronen geladen werden (§ 19 Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe c Bundesjagdgesetz).
„Grüne WBK“
Erwerbserlaubnis nach § 14 Abs. 2 WaffG. Für alle nicht oben genannten Waffen muss eine grüne WBK (Waffenbesitzkarte) mit entsprechendem Voreintrag vorgelegt werden (dies gilt auch für die ersten beiden jagdlichen Kurzwaffen des Jägers, sowie deren Munition).
Berechtigt zum Erwerb der durch Voreintrag in der WBK vermerkten Waffe.
Der Voreintrag ist als Erwerbserlaubnis – soweit nichts anderes vermerkt ist – ein Jahr gültig.
Sammler-WBK
Berechtigt zum Erwerb und Besitz von Waffen, die unter das konkrete genehmigte (und ggf. später ergänzte oder erweiterte) Sammelgebiet fallen.
Munitionserwerbsschein (MES)
Berechtigt zum Erwerb und Besitz der im MES genannten Munitionsarten. In der Regel als Erwerbserlaubnis auf sechs Jahre befristet, als Besitzerlaubnis unbegrenzt gültig. Für Sammler und Sachverständige unbefristet und i.d.R. für alle Arten von Munition, die nicht dem KWKG unterliegt.
Munitionserwerbserlaubnis in der WBK
Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von für die in der WBK eingetragenen Schusswaffen wird in der Regel durch einen Eintrag in der WBK erteilt. „Für die darin eingetragenen Schusswaffen“ (§ 10 Abs. 3 Satz 1 WaffG) bedeutet, dass die zur jeweiligen Waffe passende Munition erworben werden kann, so z.B. 38 Spec. für Waffen im Kaliber .357 Magnum oder 12/70 für Waffen im Kaliber 12/76 (jedoch nicht andersherum).
Munitionserwerbserlaubnis durch Jagdschein
Munition für Langwaffen, die nicht nach dem Bundesjagdgesetz ausdrücklich verboten sind. (Munition in Kurzwaffenkalibern benötigen immer die Erwerbserlaubnis in der WBK).