Unser Telefon ist leider zur Zeit nicht erreichbar (12.-14.03.2024)

NWR-II: NWR-IDs und Stammdatenblätter

Das Nationale Waffenregister (NWR), das bisher nur private Waffen registriert hatte, wird ausgebaut auf die Registrierung aller Waffen im Besitz von Herstellern und Händlern (NWR-II). Dies wurde mit dem Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG) im Februar 2020 beschlossen und wird als „Gesetz über das Nationale Waffenregister (Waffenregistergesetz - WaffRG)“ am 01.09.2020 gültig.

Was bedeutet NWR-II für private Besitzer?

Es ändert sich nichts, sofern man eine Waffe von Privat an Privat verkauft. Hier gilt weiterhin die Waffenbesitzkarte (WBK) oder der Jagdschein als Legitimation für Käufer und Verkäufer. Es ändert sich auch nichts, wenn man Munition kaufen möchte.

Es ändert sich ALLES in Bezug auf WBK-Waffen, sofern ein privater Waffenbesitzer ein Rechtsgeschäft mit einem Händler abschließt. Ab 01.09.2020 reicht dazu die WBK oder der Jagdschein nicht mehr aus. Nichts geht mehr ohne NWR-IDs.

Was sind NWR-IDs?

Das NWR hat sich Nummern ausgedacht für

  • jeden Erlaubnisinhaber (P für Privatpersonen, F für Firmen)
  • für jede Erlaubnis (E)
  • für jede Waffe (W) und
  • jedes wesentliche Waffenteil (WT).

Diese Nummern sind virtuell. Es gibt keine Verpflichtung, dass diese Nummern irgendwo eingedruckt oder gelasert/graviert werden.

Kein An- und Verkauf ohne P-ID und E-ID beim Händler

Ab 01.09.2020 darf kein Händler mehr eine Waffe an- oder verkaufen, wenn die P-ID und E-ID nicht vorliegt. Einzige Ausnahme ist die erste Langwaffe für Jungjäger, da diese noch keine WBK besitzen und daher auch noch nicht im NWR registriert sind. Da jede Waffenbehörde ihre eigene Software benutzt für die WBKs, gibt es auch keine Regel zum Ausdruck der NWR-IDs auf den Waffenbesitzkarten. Das macht jede Behörde, wie sie will. Manche schreiben alle Nummern (auch die WT-IDs) in die WBK, manche gar keine.

Oft findet man seine P-ID und E-ID auf der 1. Seite oder Innenseite seiner WBK.

NWR-ID auf WBK

Keine Reparatur ohne W-ID (Stammdatenblatt)

Ab 01.09.2020 darf keine Reparatur mehr angenommen werden, die längere Zeit beim Händler/Büchsenmacher verbleibt ohne W-ID, P-ID und E-ID. Auch ist kein Austausch wesentlicher Teile mehr möglich. Denn mit jeder dieser Aktionen ist eine Meldepflicht des Händlers an das Nationale Waffenregister (NWR) verbunden, die nur mit eben jenen Daten möglich ist.

Stammdatenblatt – so wichtig wie die WBK!

Ganz wenige Waffenbehörden drucken die W-IDs und WT-IDs in die Zeile zu der betreffenden Waffe. Bei den meisten Behörden stehen die W-IDs nur auf dem Stammdatenblatt.

Manche Behörden versenden gerade unaufgefordert diese Stammdatenblätter, manche drucken und mailen diese auf Anfrage, manche wissen scheinbar gar nicht, dass sie die Verpflichtung haben, Stammdatenblätter auszudrucken.

Stammdatenblatt

Auswirkungen

Da Deutschland fast jede EU-Richtlinie zu 200% umsetzt und auf IT schwört, steckt in diesem WaffRG eine enorme Verwaltungsarbeit für Hersteller, Händler und Behörden. Denn neben der Anzeigepflicht treten ja auch noch Dutzende von neuen Waffenkategorien durch das 3. Waffenänderungsgesetz zeitgleich in Kraft. Die Händler und Hersteller müssen nicht nur ihren Waffenbestand anzeigen, sondern auch neuen Kategorien zuordnen.

Aus diesem Grund werden viele Hersteller und Großhändler für einige Tage oder Wochen um den 1. September 2020 keine Waffen an Händler ausliefern und auch viele Händler werden nicht in der Lage sein, in dieser Zeit Waffen zu verkaufen, anzukaufen oder zur Reparatur anzunehmen.

Bei so viel Verwaltungsaufwand sollte man sich auch nicht wundern, wenn die Reparaturpreise steigen.

Fazit

Vergleicht man das NWR mit dem Kraftfahrtbundesamt, so müssten dort alle – noch nicht zugelassenen - Neuwagen mitsamt ihren wesentlichen Teilen gemeldet werden. Und jede Reparatur in einer Werkstatt müsste gemeldet werden, sowie jede Überlassung eines wesentliches Teils zur Überarbeitung durch ein anderes Gewerbe. Auch wäre der Fahrzeugschein kein Legitimationsmittel mehr für Reparaturen und der Fahrzeugbrief keines mehr für den Verkauf.

Und all dies wäre für Kraftfahrzeuge eingeführt worden, damit keines mehr für Straftaten, wie das Attentat auf dem Breitscheidplatz, absichtliche Tötung durch Überfahren oder als Fluchtwerkzeug bei Einbruch/Raub verwendet werden könne.

Weitere Informationen:

Fachliche Leitstelle NWR: Aktuelles

Waffenmarkt-Intern auf Facebook: Information vom VDB

Gunfinder: Nationales Waffenregister - die wichtigsten Infos

Jagderleben: Wichtige Änderungen für Waffenbesitzer

Tags: EWB-Waffen

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.