Der 8. März (Frauentag) ist in Berlin Feiertag
An diesem Tag wird nichts versendet und das Büro ist auch nicht besetzt.

Schreckschusswaffen an Silvester

Version 2022 hier: Schreckschusswaffen an Silvester 2022

Unser Feuerwerk ist als pyrotechnische Munition für Schreckschussrevolver und Gaspistolen ganzjährig verkäuflich und somit auch nicht von dem Corona-Feuerwerksverbot betroffen. 

Wann wird geliefert?

Die letzten Versandpakete werden gerade gepackt und Donnerstag ausgeliefert. Ab jetzt kann nur noch zur Selbstabholung bestellt werden. Bitte beachten: Wir reservieren nur bezahlte Ware (SOFORT oder Kreditkarte). 

Selbstabholung ist in Berlin-Spandau aktuell nach der 2G-Regelung möglich.

  • Genesene und Geimpfte können bei der Abholung Ihren Altersnachweis vorzeigen.
  • Ungeimpfte sollten vorab ihren Altersnachweis zusenden und können per Pickup die bezahlte Ware abholen.

Corona-Regeln 2021

Laut dem VDB (Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V.) gelten 2021 folgende Beschlüsse auf Bundesebene, die denen aus 2020 verblüffend ähneln, auch wenn es damals keinen Impfstoff gab.

  • Vom 29.-31.12.2020 darf keine Pyrotechnik (jeglicher Kategorien) verkauft werden.
  • Bis zum 28.12.2021 dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse F1 und P1 - wie bisher - verkauft werden (außer eine CoronaSchutzVO Ihres Bundeslandes sagt etwas anderes).
  • Das Abbrennen von zulässiger Pyrotechnik ist nicht grundsätzlich verboten - meint: vorhandene (legale, zulässige Pyrotechnik nach F1, F2, P1) kann auf dem eigenen, eingefriedeten Grundstück abgebrannt werden (außer eine CoronaSchutzVO Ihres Bundesland sagt etwas anderes).
  • Anders als Feuerwerk fällt pyrotechnische Munition unter das Waffengesetz und kann ebenfalls ganzjährig verkauft werden. Hier bleibt abzuwarten, wie die jeweiligen Landesverordnungen gefasst werden, ob auch dieses vom Verkaufsverbot umfasst sein wird.

Generelles zu Silvester

Feuerwerks- und Knallkörper dürften nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkshäusern abgebrannt werden. Generell gelte die Erlaubnis des Abfeuerns nur für den 31. Dezember und den 1. Januar und nur für Personen ab 18 Jahren.

Das Verschießen von Kartuschenmunition und pyrotechnischer Munition mit Schreckschusswaffen ist nur zulässig, wenn die folgenden Bedingungen eingehalten werden:

  • im „eigenen befriedeten Besitztum“ oder wenn der Inhaber des Hausrechts zugestimmt hat
  • wenn gewährlistet ist, dass der pyrotechnische Effekt das befriedete Besitztum nicht verlassen kann
  • nur mit erlaubnisfrei erworbenen Waffen und Munition (PTB-Kennzeichen bei Waffen, BAM-Kennzeichen bei Munition)
  • nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten

Generelles zu Schreckschusswaffen

Wer seine Schreckschusswaffe im öffentlichen Raum nicht nur transportieren (ungeladen und im verschlossenen Behälter), sondern führen möchte (geladen und zugriffsbereit), benötigt einen "Kleinen Waffenschein".

Aber auch mit "Kleinem Waffenschein" ist das Schießen in der Öffentlichkeit grundsätzlich verboten, mit folgenden Ausnahmen laut dem Waffengesetz:

  • Notwehr und Notstand
  • Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
  • Mitwirkende von Theateraufführungen
  • Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportereignissen
  • Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben (Vogelschreck-Munition ist erlaubnispflichtig!)
  • Im befriedeten Besitztum mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes

Unser Fazit:

Bitte beachten Sie die Regeln Ihres Bundeslandes und die Sicherheitsregeln im Umgang mit Schreckschusswaffen und Signalmunition

In den meisten Bundesländern ist ein kleines Treffen im befriedetem Besitztum zu Silvester mit Einhaltung der Abstandsregeln möglich. Dort, wo es Ausgangsbeschränkungen gibt oder kleine Kinder anwesend sind, könnte man das private, kleine Feuerwerk auch in den frühen Abendstunden zünden statt um Mitternacht.


Aus unserem Archiv: Corona-Regeln 2020: Die Bundesregierung schrieb damals: An Silvester und dem Neujahrstag ist es bundesweit verboten, sich zu versammeln. Auf belebten Plätzen gilt ein Feuerwerksverbot. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr verboten. Zudem wird dringend geraten, generell auf das Abbrennen von Feuerwerk zu verzichten. Darüber hinaus gelten an Silvester die grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Maximal dürfen fünf Personen zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahren zählen bei der Berechnung nicht mit.

 

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