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Export

Export in ein EU-Land oder Schengen Land (inkl. CH, NO, IS und LI)

EU Importgenehmigung

Für den Export von erwerbsscheinpflichtigen Waffen, Munition und wesentlichen Waffenteilen (wie Lauf, Verschluss oder System) benötigen wir Ihre Einfuhrlizenz Ihres Landes in Kopie nach Art. 11 (2) der Richtlinie 91/4 77/EWG; Art. 10 (2) der Richtlinie 93/15/EWG; 9a (1) 1. WaffV.

Ersatzteile und Wiederladeartikel benötigen dieses Dokument nicht.

Diese Lizenz erhalten Sie bei Ihrer Genehmigungsbehörde, z.B. Polizei, Jagdbehörde o.ä. Der Aufbau und die Form ist ähnlich der deutschen Lizenz in der Abbildung). Sollte Ihre Behörde nicht über dieses Formular verfügen, benötigen wir Ihre Einfuhrlizenz in Kopie mit einer originalen, amtlichen Dolmetscher-Übersetzung ins Deutsche oder Englische.

Unsere Behörde stellt uns nach Vorlage Ihrer Einfuhrlizenz eine Exportlizenz aus. Dieser Vorgang dauert ungefähr eine Woche. Die Versandkosten für Waffen/-teile sind länderabhängig.

Bei Selbstabholung können wir auch Munition beantragen.

Keine Versand von Gefahrgut (Munition, Pulver, Zündhütchen).

Die Schengen-Länder werden zolltechnisch als Drittland behandelt, jedoch waffenrechtlich wie ein EU-Mitgliedsstaat. D.h. Ersatzteile und Wiederladeartikel benötigen keine vorherige Genehmigung.

 

Export in ein Land außerhalb der EU (exkl. CH, NO, IS und LI)

Für den Export von Waffen und allen Ersatzteilen, wie z.B. Griffschalen, Visiere, Magazine, sowie für sämtliche Wiederlade-Artikel und Munition benötigen wir Ihre original unterzeichnetete Endverbleibserklärung (per Email und später per Briefpost) und eine Kopie Ihrer Importgenehmigung.

Mit diesem Schreiben beantragen wir eine Exportgenehmigung. Dies dauert in der Regel ein bis zwei Monate. Sofern die Waffen in militärischen Konflikten benutzt werden könnten, dauert die Genehmigung länger als drei Monate (abhängig vom Importland und Waffengattung) und kann abgelehnt werden. Auch wenn unsere Behörde die Ausfuhr nicht erlaubt, müssen Sie die Kosten für die Beantragung der Papiere von € 20,-- tragen.

Sobald wir die Genehmigung haben, werden wir die Waren netto (steuerfrei) verschicken. Für Luftfracht benötigen Sie eventuell eine Genehmigung Ihres Landes. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem internationalem Flughafen. Wir erkundigen uns gerne nach den Versandkosten.

Einfache Waffenteile können aus Deutschland nur noch per DHL-Express versendet werden.
Wesentliche Teile und Waffen sind nur noch per teurer Luftfracht exportierbar.

Keine Versand von Gefahrgut (Munition, Pulver, Zündhütchen).

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