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Selbstschutz

Wir empfehlen diese sehr gute Reportage und Carolin Matthies Blog zur Selbstverteidigung

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Ohne Training und innere Akzeptanz ist ein Selbstschutzmittel ohne Wirkung bei einem tatsächlichen Angriff. Insbesondere Frauen müssen erst lernen, einen Angreifer auch verletzen zu wollen, um sich selber schützen zu können. Das fällt vielen potentiellen Opfern schwer - nicht jedoch den Tätern. Hier lohnt es sich, einen Selbstverteidigungskurs zu besuchen, um dies zu lernen.

Das Führen von Pfeffersprays oder SRS-Waffen kann bereits wie ein "Bedarfsmedikament für einen Patienten mit extremer Flugangst wirken: Auch wenn ich es nicht brauchen sollte, es gibt mir Sicherheit, sodass ich überhaupt ins Flugzeug steige.“... oder aus dem Haus gehe.

Im Extremfall kann ein mitgeführtes Tierabwehrspray in Notwehr auch eine Vergewaltigung verhindern. Hierfür gibt es Dutzende von Beispielen, z.B. hier  Auch hilft es, bei Angst wieder das Haus zu verlassen. In unserem Bekanntenkreis wurden Jungs mit "Messer am Hals" zur Herausgabe von Handy und Abhebung am Bankautomaten gezwungen. Allein das Führen eines Pfefferspray (natürlich mit dem gesetzlich zulässigen Grund zur Tierabwehr) hatte ihnen in den ersten Wochen nach dem Vorfall geholfen, das Haus angstfreier zu verlassen.

Für manche ist ein Kampfsporttraining sinnvoll, für andere Pfefferspray, Schrillalarm, Tactical Lights oder Schreckschusswaffen.

Wer jedoch Angst vor einem Selbstschutzmittel hat, sollte es auch nicht mit sich führen. Wir haben mit Absicht Messer nicht in der Rubrik Selbstschutz aufgeführt, da diese extrem viel Training vorab benötigen, damit es zu keinen fatalen Verletzungen kommt. Dies in der Kenntnis, dass Messer als Angriffswaffe wesentlich gefährlicher sind als Schusswaffen, da den Angreifern die Gefährlichkeit oft nicht bewusst ist. Wer ein Messer zur Verteidigung bei sich führt, sollte solche Situationen definitiv trainieren.

Bei Schreckschusswaffen wird oft davor gewarnt, dass die Situation eskalieren könnte. Wir sind hier aus vielfältigen Gründen anderer Ansicht.

  • Verbrecher denken ökonomisch. Die meisten Kriminellen sind nicht auf Mord/Totschlag/Körperverletzung aus, sondern auf Eigentumsdelikte oder sexuellen Missbrauch und brechen ihren Angriff bei Gegenwehr ab.
  • Die meisten Kriminellen besitzen keine echte Waffen (aber Messer) und können eine SRS-Waffe nicht von einer echten Waffe unterscheiden.
  • Selbst in den USA, wo Verbrecher oft echte Waffen haben, enden Situationen, in denen das Opfer oder der Täter eine Waffe besitzt, nur in 5% der Fälle mit einer Verletzung durch die Schusswaffe - unabhängig davon, ob der Angreifer oder das Opfer eine Schusswaffe führt.
  • In Deutschland, wo Opfer und Täter in den seltensten Fällen eine Schusswaffe mit sich führen, müssten diese Situationen sich im 0,0% Bereich befinden.
  • Sofern man keinen "Suicide by Cop" (Selbstmord durch die Polizei) plant, legt das angegriffene Opfer seine SRS-Waffen ab, sobald es das Martinshorn der Polizei hört und die Situation sich "unter Kontrolle" befindet.


Ohne Wissen um die Notwehr-/Nothilfe-Gesetze kann man sich selber im Dschungel der Gesetze verlieren und wird wegen Verstoß gegen das Waffengesetz angeklagt.

Es gibt nur wenige Situationen, in denen die Richter eine Situation als Notwehr oder Nothilfe anerkennen. Eine Verfolgung eines Kriminellen mit freien Waffen in der Öffentlichkeit gehört definitiv nicht dazu. Auch wenn man einen Einbrecher oder Angreifer verjagen konnte, muss man die Polizei rufen und die Verfolgung im öffentlichen Raum einstellen. In anderen Fällen - insbesondere bei Angriffen in Ihrem eigenen befriedeten Besitztum (Wohnung, Haus), sollte Sie den Tipps der GRA folgen, auch wenn es schwer fällt.

Insgesamt sind alle Mittel zum Selbstschutz, die wir verkaufen, nicht dafür gedacht, einen Angreifer ausser Gefecht zu setzen, sondern dafür, die Chance zur Flucht zu vergrößern.

Von daher unser Tipps:

  1. Sofern die Zeit reicht, erst die Polizei rufen.
  2. Mittels Selbstschutzmittel die Chance für die Flucht vergrößern
  3. Die Flucht ergreifen.
  4. Anzeige erstatten und sich als Zeuge eines Verbrechens anbieten.


In der Regel benutzen die Käufer von Freien Waffen und die Besitzer von "Kleinen Waffenscheinen" ihre Waffen verantwortungsvoll.

Damit dies auch so bleibt, sollten Sie die Sicherheitshinweise der Hersteller und Obiges beherzigen und niemals "Freie Waffen" in der Öffentlichkeit einsetzen, wenn dies nicht mit Notwehr/Nothilfe begründet werden kann.

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